Mit
den nachstehenden Checklisten unterstützen wir Sie bei ......
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Zuzug Wenn Sie als Schweizer Bürger/In
Ihren Wohnsitz nach Pohlern verlegen, melden Sie sich bitte innerhalb
von 14 Tagen seit Zuzug persönlich bei der Einwohnerkontrolle
an. Für die rechtzeitige Anmeldung der Minderjährigen
und Bevormundeten sind deren gesetzliche Vertreter (Inhaber der
elterlichen Gewalt/Vormund) verantwortlich. Selbstverständlich
kann die Ehefrau oder der Ehemann die ganze Familie anmelden.
Bei der Anmeldung sind
folgende Unterlagen vorzulegen:
- Heimatschein oder Heimatausweis
- sofern vorhanden, Familienbüchlein
- AHV-Ausweis (neue Karte im Kreditkartenformat sowie die graue
Karte (alter Ausweis))
Von der Anmeldung befreit
ist
- wer sich nur vorübergehend und nicht länger als 3
Monate in unserer Gemeinde aufhält
Ausländerinnen und
Ausländer melden sich bitte innert 8 Tagen seit Zuzug persönlich
bei der Einwohnerkontrolle an und legen ihren Pass, die Arbeitsbewilligung
und wenn bereits vorhanden den Ausländerausweis vor.
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Wegzug
Wenn Sie aus unserer Gemeinde
wegziehen, melden Sie sich bitte spätestens am Tag Ihres Wegzugs
persönlich bei der Einwohnerkontrolle ab.
Bei der Abmeldung ist der Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis
vorzulegen.
Ausländerinnen und
Ausländer haben ihren Pass und den Ausländerausweis vorzulegen
Umzug innerhalb der Gemeinde
Wenn Sie innerhalb der Gemeinde umziehen,
melden Sie den Umzug bitte innert 8 Tagen der Einwohnerkontrolle.
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Geburt
Bei Spitalgeburten meldet
das betreffende Spital die Geburt dem Zivilstandsamt des Geburtsortes.
Bei Hausgeburten muss die Geburt von den Angehörigen oder der
Hebamme spätestens innert 3 Tagen dem Zivilstandsamt des Geburtsortes
gemeldet werden.
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Eheschliessung
Wenn Sie heiraten wollen,
melden Sie sich beim zuständigen Zivilstandsamt für einen
Termin (Ehevorbereitungsverfahren).
Schweizer Bürger/Innen
haben bei diesem Termin folgende Papiere vorzuweisen:
- Personenstandsausweis (nur wenn der Heimatort ausserhalb des
zuständigen Zivilstandsamtkreises liegt)
- Niederlassungsbewilligung
- ID oder Pass
Ausländer/Innen haben
vorzuweisen (Unterlagen in deutscher Sprache übersetzt):
- Original Geburtsschein (nicht älter als 6 Monate)
- Original Zivilstandsbescheinigung
- Wohnsitzbestätigung
- Pass
Liegen die notwendigen Papiere vor, kann
die Ziviltrauung nach einer Sperrfrist von 10 Tagen erfolgen. Die
Ziviltrauung muss nach dem Ehevorbereitungsverfahren innerhalb von
3 Monaten vollzogen werden.
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Todesfall
Was ist vorzunehmen?
- Arzt benachrichtigen. Er stellt eine Bescheinigung des Todesfalles
aus.
- Mit dieser Bescheinigung und den amtlichen Ausweispapieren des
Verstorbenen (Familienbüchlein, Niederlassungsausweis) zu
dem für den Todesort zuständigen Zivilstandsamt gehen.
Frist: Innerhalb 2 Arbeitstagen nach dem Todesfall.
- Bestattungsart festlegen: Erdbestattung oder Kremation
- Mit der Bestattungsfirma Verbindung aufnehmen und absprechen
was noch zu tun ist oder die Bestattung selber organisieren.
- Für Bestattungen auf dem Friedhof Blumenstein ist die
Gemeindeverwaltung Blumenstein zu benachrichtigen. Die Anzeigebescheinigung
(erhaltene Meldung vom Zivilstandsamt) muss vor der Bestattung
auf der Gemeindeverwaltung in Blumenstein abgegeben werden.
- Wird eine kirchliche Abdankung gewünscht, muss mit dem
zuständigen Pfarrer Kontakt aufgenommen werden
- Der Raum der Kirche steht auch für Abdankungsfeiern zur
Verfügung, die nach einer anderen Glaubens- oder Weltanschauung
gestaltet werden. Die Kirche muss aber vorgängig beim Pfarramt
Blumenstein reserviert werden (Tel. 033 356 12 35).
- Todesanzeige / Leidzirkulare erstellen. Eventuell Publikation
im Amtsanzeiger und/oder in der Tageszeitung.
- Eventuell Lokalitäten für Imbiss nach dem Trauergottesdienst
reservieren.
- Gemeindeverwaltung Pohlern benachrichtigen (Siegelungsprotokoll),
Tel. 033 356 12 00
- Versicherungen benachrichtigen (Pensionskasse, Lebensversicherung,
Krankenkasse, usw.).
Nach der Beerdigung:
- Danksagungskarten drucken lassen und versenden, eventuell Danksagung
in Zeitung.
Kontakte:
- Gemeindeverwaltung Pohlern, Tel. 033 356 12 00
- O. Leliuc, Pfarrer, Tel. 033 356 12 35
- Rothacher, Totengräber, Tel. 033 356 16 89 erreichbar:
07.00 – 07.45 Uhr / 12.15 – 12.45 Uhr / ab 19.00 Uhr
- Gemeindeverwaltung Blumenstein, Tel. 033 359 60 60
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