Checklisten
   
Mit den nachstehenden Checklisten unterstützen wir Sie bei ......

Zuzug

Wenn Sie als Schweizer Bürger/In Ihren Wohnsitz nach Pohlern verlegen, melden Sie sich bitte innerhalb von 14 Tagen seit Zuzug persönlich bei der Einwohnerkontrolle an. Für die rechtzeitige Anmeldung der Minderjährigen und Bevormundeten sind deren gesetzliche Vertreter (Inhaber der elterlichen Gewalt/Vormund) verantwortlich. Selbstverständlich kann die Ehefrau oder der Ehemann die ganze Familie anmelden.

Bei der Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Heimatschein oder Heimatausweis
  • sofern vorhanden, Familienbüchlein
  • AHV-Ausweis (neue Karte im Kreditkartenformat sowie die graue Karte (alter Ausweis))

Von der Anmeldung befreit ist

  • wer sich nur vorübergehend und nicht länger als 3 Monate in unserer Gemeinde aufhält

Ausländerinnen und Ausländer melden sich bitte innert 8 Tagen seit Zuzug persönlich bei der Einwohnerkontrolle an und legen ihren Pass, die Arbeitsbewilligung und wenn bereits vorhanden den Ausländerausweis vor.

Wegzug

Wenn Sie aus unserer Gemeinde wegziehen, melden Sie sich bitte spätestens am Tag Ihres Wegzugs persönlich bei der Einwohnerkontrolle ab.
Bei der Abmeldung ist der Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis vorzulegen.

Ausländerinnen und Ausländer haben ihren Pass und den Ausländerausweis vorzulegen


Umzug innerhalb der Gemeinde

Wenn Sie innerhalb der Gemeinde umziehen, melden Sie den Umzug bitte innert 8 Tagen der Einwohnerkontrolle.

Geburt

Bei Spitalgeburten meldet das betreffende Spital die Geburt dem Zivilstandsamt des Geburtsortes.
Bei Hausgeburten muss die Geburt von den Angehörigen oder der Hebamme spätestens innert 3 Tagen dem Zivilstandsamt des Geburtsortes gemeldet werden.

 

Eheschliessung

Wenn Sie heiraten wollen, melden Sie sich beim zuständigen Zivilstandsamt für einen Termin (Ehevorbereitungsverfahren).

Schweizer Bürger/Innen haben bei diesem Termin folgende Papiere vorzuweisen:

  • Personenstandsausweis (nur wenn der Heimatort ausserhalb des zuständigen Zivilstandsamtkreises liegt)
  • Niederlassungsbewilligung
  • ID oder Pass

Ausländer/Innen haben vorzuweisen (Unterlagen in deutscher Sprache übersetzt):

  • Original Geburtsschein (nicht älter als 6 Monate)
  • Original Zivilstandsbescheinigung
  • Wohnsitzbestätigung
  • Pass

Liegen die notwendigen Papiere vor, kann die Ziviltrauung nach einer Sperrfrist von 10 Tagen erfolgen. Die Ziviltrauung muss nach dem Ehevorbereitungsverfahren innerhalb von 3 Monaten vollzogen werden.

Todesfall

Was ist vorzunehmen?

  • Arzt benachrichtigen. Er stellt eine Bescheinigung des Todesfalles aus.
  • Mit dieser Bescheinigung und den amtlichen Ausweispapieren des Verstorbenen (Familienbüchlein, Niederlassungsausweis) zu dem für den Todesort zuständigen Zivilstandsamt gehen. Frist: Innerhalb 2 Arbeitstagen nach dem Todesfall.
  • Bestattungsart festlegen: Erdbestattung oder Kremation
  • Mit der Bestattungsfirma Verbindung aufnehmen und absprechen was noch zu tun ist oder die Bestattung selber organisieren.
  • Für Bestattungen auf dem Friedhof Blumenstein ist die Gemeindeverwaltung Blumenstein zu benachrichtigen. Die Anzeigebescheinigung (erhaltene Meldung vom Zivilstandsamt) muss vor der Bestattung auf der Gemeindeverwaltung in Blumenstein abgegeben werden.
  • Wird eine kirchliche Abdankung gewünscht, muss mit dem zuständigen Pfarrer Kontakt aufgenommen werden
  • Der Raum der Kirche steht auch für Abdankungsfeiern zur Verfügung, die nach einer anderen Glaubens- oder Weltanschauung gestaltet werden. Die Kirche muss aber vorgängig beim Pfarramt Blumenstein reserviert werden (Tel. 033 356 12 35).
  • Todesanzeige / Leidzirkulare erstellen. Eventuell Publikation im Amtsanzeiger und/oder in der Tageszeitung.
  • Eventuell Lokalitäten für Imbiss nach dem Trauergottesdienst reservieren.
  • Gemeindeverwaltung Pohlern benachrichtigen (Siegelungsprotokoll), Tel. 033 356 12 00
  • Versicherungen benachrichtigen (Pensionskasse, Lebensversicherung, Krankenkasse, usw.).

Nach der Beerdigung:

  • Danksagungskarten drucken lassen und versenden, eventuell Danksagung in Zeitung.

Kontakte:

  • Gemeindeverwaltung Pohlern, Tel. 033 356 12 00
  • O. Leliuc, Pfarrer, Tel. 033 356 12 35
  • Rothacher, Totengräber, Tel. 033 356 16 89 erreichbar: 07.00 – 07.45 Uhr / 12.15 – 12.45 Uhr / ab 19.00 Uhr
  • Gemeindeverwaltung Blumenstein, Tel. 033 359 60 60

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